Briefwahl - so wird's gemacht

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Einfacher geht's kaum: Sie können bequem von zuhause aus wählen - alles, was Sie brauchen, bekommen Sie automatisch zugeschickt: Auf dem Brief von Landesbischof und Synodalpräsidentin finden Sie unten den Wahlausweis. Außerdem haben Sie einen Stimmzettel, einen blauen Stimmzettel-Umschlag und einen weißen Rücksendeumschlag bekommen.

Wahlausweis mitschicken!

Wenn Sie per Briefwahl wählen wollen,
1. füllen Sie den Stimmzettel aus und stecken ihn in den blauen Umschlag.
2. Der blaue Umschlag kommt dann in den weißen Rücksendeumschlag.
3. Den Wahlausweis trennen Sie bitte ab und stecken ihn ebenfalls in den Rücksendeumschlag, und zwar so, dass man im Adressfenster die Adresse Ihres Pfarramts (die auf dem Wahlausweis links unten abgedruckt ist) lesen kann. 
4. Lassen Sie den Rücksendeumschlag rechtzeitig Ihrem Pfarramt zukommen:
  • Sie schicken ihn per Post: Bitte schicken Sie den Brief so rechtzeitig ab, dass er am Samstag, 20. Oktober bei uns ist. Wahlbriefe, die erst am Montag oder später eintreffen, können leider nicht berücksichtigt werden. 
  • Sie werfen ihn in den Pfarramtsbriefkasten oder geben ihn persönlich im Pfarramt ab.
  • Sie geben ihn während der Wahlzeit im Wahllokal ab.

Warum ist der Wahlausweis so wichtig?

Kurz gesagt: Damit wir wissen, dass Sie wahlberechtigt sind.

Denn jede demokratische Wahl muss gleich und geheim sein: Alle Wahlberechtigten haben das gleiche Stimmrecht, und niemand darf erfahren, wer wen gewählt hat. Beim Wählen sind daher zwei Punkte ganz wichtig: Erstens darf auf dem Stimmzettel nicht erkennbar sein, wer ihn ausgefüllt hat – Wahlgeheimnis. Zweitens muss aber sichergestellt sein, dass jede(r) Wahlberechtigte auch nur einmal abstimmt.

Im Wahllokal läuft das so: Wer wählen möchte, zeigt seinen Wahlausweis; sein Name wird im Wahlberechtigtenverzeichnis angehakt, damit er später nicht noch einmal abstimmen kann. Dann kreuzt er – unbeobachtet in der Wahlkabine – auf dem Stimmzettel seine Kandidaten an und wirft ihn in die Urne. Auf dem Stimmzettel sieht man nur, wer gewählt wurde; im Wahlberechtigtenverzeichnis ist nur erkennbar, wer gewählt hat. So sind sowohl Wahlgeheimnis als auch Gleichheit der Wahl gut geschützt.

Auch bei der Briefwahl muss klar sein, ob der Absender wahlberechtigt ist. Darum muss der Wahlausweis zusammen mit dem Stimmzettel ans Pfarramt geschickt werden. Allerdings darf der Wahlausschuss beim Öffnen der Umschläge nicht gleichzeitig Wahlausweis und Stimmzettel lesen können (dann wäre die Wahl nicht mehr geheim). Deshalb kommt der Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag; der wird zugeklebt und in den Rücksendeumschlag gesteckt, dazu wird der Wahlausweis gelegt. Das Ganze wird rechtzeitig an das Pfarramt geschickt oder im Wahllokal abgegeben.