Berufung weiterer Mitglieder
Die neu gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher berufen zusammen mit Pfarrerin und Pfarrer (die dem Kirchenvorstand kraft Amtes angehören) in geheimer Wahl (ein) weitere(s) Mitglied(er) des Kirchenvorstands. Alle übrigen Kandidatinnen und Kandidaten, die weder gewählt noch berufen wurden, sind Ersatzleute.
Einführung des neuen Kirchenvorstands am 1. Advent
Nachdem alle Mitglieder des Kirchenvorstands gewählt bzw. berufen sind, werden sie zusammen mit den Ersatzleuten im Gottesdienst am 1. Advent, 2. Dezember, feierlich eingeführt und auf ihr Amt verpflichtet. Damit beginnt ihre sechsjährige Amtszeit.